Wir sind Mitglieder der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG und Genossen anderer GEWOs, die sich für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums einsetzen.
"Vertritt der Vorstand noch unsere Interessen?"
Der Vorstand der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG lässt mehrfach gestellte Fragen der Bewohner der Häuser in der Angerstraße zu deren Abriss unbeantwortet
Im Mai 2019 hat der Vorstand der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG, Herr Wolfgang Hoffmann, die Bewohner der Häuser in der Angertsr. 17 - 29
in Essen darüber informiert,
dass die Häuser abgerissen werden sollen. Er schreibt von "schlechtem Allgemeinzustand" und "nicht mehr sanierungsfähigen Wohnhäusern Angerstraße 17-29".
Die Häuser sind genauso alt und in vergleichbarem Zustand wie alle anderen Häuser der Eyhof-Siedlung und der größere Anteil der Häuser in Essen-Stadtwald und -Rellinghausen.
Dem Argument des Vorstandes folgend müßte man also auch diese abreißen - was angesichts der aktuellen Wohnungsnot und -marktsituation
sowie aus Klimaschutzgründen unverantwortlich wäre.
Daher verwundert die Einschätzung des Vorstandes.
In die Häuser sind sowohl reichlich Investitionen der Genossenschaft als auch der Bewohner geflossen.
Mehrfach haben die Bewohner der Häuser als haftende Mitglieder und Miteigentümer der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG nach den
seiner Bewertung zu Grunde liegenden Kalkulationen sowie nach weiteren Hintergründen gefragt. Trotz mehrfacher Fragen, emails und Briefe
hat weder Vorstand Wolfgang Hoffmann noch Vorstand Rolf-Günther Kleine-Vogelpoth auf diese Fragen geantwortet
(u.a. auf die Frage nach der Kalkulation der Sanierungskosten).
Dies lässt Mitglieder an der Treue der beiden Vorstände gegenüber ihren Interessen und gegenüber dem satzungsgemäßen Zweck ihrer Genossenschaft zweifeln.
Satzung §2(2):
"Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial vertretbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck).")
Weitere Infos und Briefe im Original
Der Vorstand W. Hoffmann geht rechlich vor gegen Mitglieder der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG, die sich für bezahlbaren Wohnraum einsetzen:
Vorstand bemängelt vermeintliche Verstöße gegen Marken- und Namensrechte durch unsere Domain, reicht Klage ein und fordert, dass diese Web-Domain hier gelöscht wird
Mit unpassendem Verweis auf das Handelsgesetzbuch, das Namensrecht und das Markenrecht, welches eigentlich dem Schutz vor unlauterem kommerziellem Wettbewerb dient,
versucht der Vorstand der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG, die Abschaltung dieser Web-Domain hier zu erzwingen.
Dazu hat Vorstand Wolfgang Hoffmann im Mai 2020 und somit kurz nachdem wir unsere Website installiert hatten (03. März 2020)
mehrere Marken mit unserem Domain-Namen www.gewogenossen.de ähnlichen Wörtern auf Kosten der GE-WO Osterfelder Wohnungs-genossenschaft
beim Deutschen Patent und Markenamt beantragt (u.a. "Gewogenossen","GEWO-Genossen").
Im Mai 2020 beauftragt er die Diplom-Juristin Katrin K..... von der b.... Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Herten
auf Kosten aller Mitglieder die Löschung dieser Web-Domain hier www.gewogenossen.de per
Abmahnung zu fordern.
Der Vorstand droht mit Zwangsgeld von mehrfach 5.000 Euro und stellt uns zudem Kosten in Höhe von 887 Euro in Rechnung statt sich der demokratischen Diskussion
innerhalb der Genossenschaft zur Zukunft der Häuser zu stellen oder eine solche zumindest zu moderieren.
Ausschluss eines Mitglieder-Vertreters
In 2021 schließt der Vorstand einen in 2020 gewählten Vertreter der Mitglieder u.a. wegen vermeintlicher Verstöße gegen Markenrechte (1.Grund) sowie vermeintlich falscher Tatsachenbehauptungen (s.u.) aus der Genossenschaft aus. Der Vertreter wurde nicht zur Vertreterversammlung eingeladen und konnte unsere Anliegen daher dort nicht vertreten.
Weitere Infos, Abmahnungen und Ausschluss aus der Genossenschaft im Original
1. Klage wegen Domain-Namen
In 2022 reicht der Vorstand der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG wegen vermeintlicher Verletzung seiner Namensrechte am Kürzel "GE-WO" durch unseren Domain-Namen
www.gewogenossen.de. vor dem Landgericht Essen Klage ein. In der Klageschrift S.4 weist er "lediglich ergänzend" auf seine Markenrechte (s.o.) hin.
Das Landgericht Essen weist die Klage ab:
"Die Klage ist bereits nach dem eigenen Vorbringen der Klägerin unbegründet. Der Klägerin steht kein Anspruch aus §§12 S.2, 1004 S2 BGB
auf Unterlassung der Registrierung oder Benutzung der Domain "gewogenossen.de" zu. ...
Unerheblich ist auch, dass die Klägerin Inhaberin der deutschen Marke "Gewogenossen" sowie der Marke "GE-WO-Genossen" ist. Denn die Anmeldung dieser Marken erfolgte erst im April 2020,
nachdem bereits der Beklagte Inhaber der streitgegenständlichen Internet-Domain war."
Die behauptete "Zuordnungsverwirrung" besteht nicht.
Die Forderungen des Vorstandes, nicht konkretisierte Schäden zu ersetzen und unsere Web-Domain zu löschen, lehnt das Landgericht Essen ebenfalls als ungerechtfertigt ab.
Urteil des Landgerichts Essen und weitere Infos
Im März 2023 hat der Vorstand Berufung gegen dieses Urteil vor dem Oberlandesgericht Hamm eingelegt. Das OLG Hamm hat noch keine Frist zur Abgabe einer Erwiderung auf die Berufung gesetzt.
2. Klage wegen vermeintlich unwahrer Tatsachenbehauptungen
In einem zweiten Verfahren vor dem Landgericht Duisburg klagt der Vorstand 2023 wegen vermeintlich
unwahrer Tatsachenbehauptungen auf dieser Website hier.
Der Vorstand kritisiert u.a., dass wir den geplanten Abriss der Häuser als Skandal bewerten
("Ein Abriss wäre Geldverschwendung und ein Skandal").
Dies ist offensichtlich keine unwahre Tatsachenbehaptung sondern eine Bewertung eines zukünftigen Ereignisses und damit eine durch
Artikel 5 Abs.1 des Grundgesetzes ganrantierte freie Meinungsäußerung,
die bedeutsam für den öffentlichen Diskurs
um die Satzung zum Erhalt der Eyhof-Siedlung inklusiver der Häuser in der Angerstraße ist.
Mittlerweile hat die Stadt Essen die Erhaltungssatzung beschlossen.
Die erste Verhandlung dieser Klage vor dem Landgericht Duisburg fand am 01. Dezember 2023 statt.
Das Verfahren läuft noch.
Erwiderung auf die Klage des Vorstandes durch Rechtsanwalt Frank Büser
Weitere Infos zu den Prozessen
Vorstand W. Hoffmann geht mit Abmahnung und Androhung des Ausschlusses aus der Genossenschaft sowie der Kündigung des Wohnungsnutzungsvertrages vor gegen einzelne Mitglieder der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG, die sich für bezahlbaren Wohnraum einsetzen
Auch auf persönlicher Ebene attackiert der Vorstand der GE-WO Osterfelder Wohnungs-genossenschaft eG unliebsame Stimmen einzelner Mitglieder, die Fragen zum Abriss stellen.
Er lässt diese u.a durch die Rechtsanwältin Katrin K..... von der b...... Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Herten abmahnen und droht mit Kündigung des Wohnungsnutzungsvertrages.
Den Abmahnungen sind auch gleich Rechnungen über 237 Euro, bzw. 367 Euro beigefügt.
Die Abmahnungsgründe sind offensichtlich nicht haltbar.
Zudem hat der Vorstand allen Bewohnern der Häuser in der Angerstr. ohne nachvollziehbare Gründe anzugeben die Mietverträge für die Garagen gekündigt.
Die Garagen stehen jetzt seit 2022 unnötig leer, die Autos stehen auf der Straße und die Genossenschaft verliert weitere Mieteinnahmen.
Beispiel Antwort auf Abmahnung an Mitglied D. Nitsch
Weitere Infos zu Abmahnungen