Stadt Essen beschließt Satzung zum Erhalt der
Eyhof-Siedlung inkl. Angerstraße
Ratsherr Rosenau (SPD) begrüßt den Erhalt der Eyhofsiedlung, die in ihrer Architektur einmalig und deshalb schützenswert sei. Der gesamte Prozess habe gezeigt, dass die Stadt gemeinsam mit der Anwohnerschaft, auch gegen die Interessenlage der Wohnungsgenossenschaft (GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft e.G.), sehr wohl Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung und damit den Erhalt von Stadtquartieren habe... Mehr Infos
Genossenschaftsmitglieder für bezahlbaren Wohnraum
Wir sind Mitglieder der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG und Genossen anderer GEWOs,
die sich für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums einsetzen.
Wir setzen uns insbesondere für den Erhalt der Häuser in der Angerstraße 17-29 in Essen ein, weil
- die Wohnungen bezahlbar sind und in einem Preissegment liegen, in dem der Wohnungsmangel am größten ist.
- in letzter Zeit viel Arbeit, Zeit und Geld der Genossenschaft wie auch der Bewohner investiert wurde, um die Wohnungen mit langfristiger Perspektive zu renovieren. Ein Abriss wäre Geldverschwendung und ein Skandal!
- die Bausubstanz zwar alt, aber an sich gut ist. Was noch veraltet ist, lässt sich technisch sowie wirtschaftlich mit vertretbarem Aufwand erneuern. Dies belegen die anderen Häuser der Eyhof-Siedlung.
- der Abriss auch unvereinbar ist mit der Zielvereinbarung zur energetischen Sanierung u.a. von Mehrfamilienhäusern aus den Baujahren vor 1919 bis 1968, mit dem Ziel schädliche Treibhausgase zu reduzieren und den Klimawandel zu bekämpfen, die die die GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG, die Energieversorgung Oberhausen AG, die Stadt Oberhausen u.a. 2019 unterzeichnet haben. Abriss und Neubau würden einen sehr großen CO2-Ausstoß und sehr viel Abfall verursachen.
- die Wohnungen und die Gartenanlage familienfreundlich sind und Kindern Platz bieten.
- ein Abriss dem Ziel der NRW-Landesregierung „Modernisierte Gebäude zu bezahlbaren Mieten“ und der steuerfinanzierten Initiative Prima Klima Wohnen zuwider laufen würde.
- weitere Gründe
Ein Abriss der Häuser durch die Verwaltung unserer Genossenschaft wäre ein Bruch der Versprechungen, die den Bewohnern zum Zeitpunkt ihrer Investitionsentscheidungen gemacht wurden (u.a. "Lebenslanges Wohnrecht. Keine Eigenbedarfskündigungen") und ein Skandal! Wir sagen: Schluss mit Abreißen! Abriss-Moratorium jetzt!
Nachrichten
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu bezahlbarem Wohnraum:
"Wir müssen verhindern, dass unsere Städte zum sozialen Kampfplatz um das Wohnen werden.
Das bedeutet: Wir müssen das Wohnen für alle Bürger bezahlbar und unsere Städte für alle lebenswert halten!
Wenn Wohnungen fehlen, müssen Wohnungen gebaut werden.
Aber: Für eine bezahlbare Stadt für alle brauchen wir auch Wohnungen mit Mieten um die 6 Euro statt nur jenseits 16 Euro pro Quadratmeter. ...
Der Wohnungsmarkt ist kein Casino, und das Dach über dem Kopf kein Spielchip!
Wenn Mieten deutlich schneller steigen als die Einkommen, wenn Normalbürger sich keine normale Wohnung mehr leisten können,
wenn alteingesessene Mieterinnen und Mieter wegen Luxussanierungen ihre Wohnungen verlieren,
dann gefährdet das bei vielen das Grundvertrauen in unsere soziale Marktwirtschaft!
Dann gerät auch das Vertrauen in die Leistungskompetenz von demokratischer Politik in Zweifel.
Das ist der Zusammenhang von Wohnungspolitik und Demokratie, den wir berücksichtigen sollten. ""
Quelle: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Dortmund vor dem Deutschen Städtetag
Als Video ab Minute 22:50
Wer heute Wohnungen neu baut, geht bankrott!
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) warnt in seinem neuen
Frühjahrsgutachten 2024 vor einem "dramatischen Einbruch" im Wohnungsbau:
Eine Schwarze Null bei Wohnungsneuentwicklungen würde man erst bei einer Durchschnittsmiete von 21 Euro erzielen. Das ist nicht möglich, da sich das zu wenig Mieter leisten können.
"Wer also baut, geht bankrott.“ Die sogenannten Immobilienweisen erwarten, dass in Deutschland in 2024 rund 600.000 Wohnungen fehlen werden.
Bis zum kommenden Jahr werde diese Zahl auf 720.000 steigen, bis 2027 sogar auf 830.000. Das Land drohe "sehenden Auges auf ein soziales Debakel" zuzusteuern,
sagte ZIA-Präsident Andreas Mattner.
Frühjahrsgutachten 2024 [PDF | 16 MB]
Immobilienkonzern Vonovia stoppt alle Neubauprojekte
Durch die gestiegenen Zinsen und Baukosten würden die Mieten unverhältnismäßig teuer werden, beispielsweise 20 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter statt wie früher 12 Euro. "Das ist völlig unrealistisch. Solche Mieten können sich viele Menschen nicht leisten", erklärt eine Vonovia-Sprecherin dem WDR. Quelle: www.wdr.de 2023-02
Der Rat der Stadt Essen beschließt Erhaltungssatzung für die Eyhofsiedlung,
inklusive Angerstraße
Im September 2023 hat der Rat der Stadt Essen mit großer Mehrheit eine Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung inklusive der Häuser in der Angerstraße beschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hatte im Februar 2022 die Verwaltung damit beauftragt, eine Erhaltungssatzung für die Eyhofsiedlung auszuarbeiten.
In mehreren Bürgerversammlungen konnten Betroffene Fragen stellen sowie ihre Ideen und Anliegen äußern.
Änderungen an der Bebauung sind nun genehmigungspflichtig und müssen den Anforderungen der Erhaltungssatzung entsprechen.
Weitere Infos zur Erhaltungssatzung
Beschluss des Rates der Stadt Essen
Pressemitteilung
Die Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung in Essen, inkl. Angerstraße
Gutachten
Petition zum Erhalt der Eyhof-Siedlung in Essen
Mittlerweile haben über 2.340 Bürger die Petition unterzeichnet. Unterzeichnen auch Sie jetzt!
Initiative für den Erhalt der Stadtwaldsiedlung wächst
Experten fordern Erhalt von historischer Essener Siedlung
Das Torhaus ist der Zugang zur Eyhof-Siedlung.Kunsthistoriker Johannes von Geymüller und Jurist Gerd-Ulrich Kapteina setzen sich für den Erhalt der Häuser an der Angerstraße in Essen-Stadtwald ein. WAZ -Artikel vom 2020-06-18
„Der Abriss der Häuserzeile (Angerstr. 17-29) wäre eine Katastrophe. Er würde die komplette Symmetrie der Siedlung zerstören, die kurz nach der denkmalgeschützten Gartenstadt Margarethenhöhe erbaut wurde
und architektonisch einen durchaus vergleichbaren Stellenwert einnimmt“, erklärt der Kunsthistoriker Johannes von Geymüller, der Mitglied im Arbeitskreis Essen 2030 ist und sich umfassend mit der
Entstehungsgeschichte der Eyhof-Siedlung beschäftigt hat.
„Der Abriss der Häuserzeile könnte der Beginn einer städtebaulichen Katastrophe sein und
weitere Eingriffe nach sich ziehen“, befürchtet von Geymüller.
(Artikel in der WAZ vom 18.06.2020)
Abrisspläne: Essener Mieter haben Angst um Ihre Wohnungen.
Der Vorstand der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft plant Abriss und Neubau von 100 Jahre alter Siedlung in Essen-Stadtwald. Die Bewohner wollen ihr Zuhause nicht aufgeben.
WAZ -Artikel vom 2020-06-04
Artikel in der IKZ
Vertritt der Vorstand der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG noch die Interessen der Mitglieder?
Das fragen sich Mitglieder - nicht nur in der Angerstraße. Die mehrfachen Einladungen besorgter Genossenschaftsmitglieder und Bewohner der Angerstr.
zur Diskussion lehnt der Vorstand ab. Die Fragen der Mitglieder und gewählten Mitglieder-Vertreter, u.a. zu Business-Plan und Kalkulation der Kosten von Sanierung,
Abriss, und Neubau, beantwortet der Vorstand nicht.
Stattdessen meldet der Vorstand als Reaktion auf das Erscheinen unserer Web-Domain hier 2 Monate später beim Deutschen Patent und Markenamt
mehrere Marken an.
Anschließend fordert er per Rechtsanwalt und Abmahnung
die Löschung dieser Domain hier (gewogenossen.de) wegen vermeintlicher Verstöße gegen seine Markenrechte und Rechte
an einem Teil des Namens der Genossenschaft („GE-WO“). Er schließt unseren Webmaster, der in 2020 gewählter Vertreter und Mitglied ist, u.a. deswegen aus der Genossenschaft aus.
Unser Vertreter wurde nicht zu den folgenden Vertreterversammlungen eingeladen, so dass er unsere Fragen, Bedenken und Standpunkte dort nicht vortragen kann.
Dann klagt der Vorstand vor dem Landgericht Essen.
Das Landgericht Essen weist die Klage in 2023 ab, weil sie bereits nach dem eigenen Vorbringen der Klägerin unbegründet ist.
Der Klägerin steht kein Anspruch aus §§12 S.2, 1004 S2 BGB (Namensrecht) auf Unterlassung der Registrierung oder Benutzung der Domain "gewogenossen.de" zu.
Auch die Forderungen des Vorstandes nicht konkretisierte Schäden zu ersetzen und unsere Web-Domain zu löschen weist das Landgericht Essen ab.
Details zum Vorgehen des Vorstandes
Urteil des Landgerichts Essen
Im März 2023 hat der Vorstand Berufung gegen dieses Urteil vor dem Oberlandesgericht Hamm eingelegt.
-> weitere Infos hierzu
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